Börsenguru

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Eigenkapital

Im Rahmen einer Baufinanzierung wird zunächst der Finanzierungsbedarf
ermittelt, also das Kapital, das notwendig ist, um eine Immobilie zu
erwerben, zu errichten oder zu sanieren sowie alle weiteren Kosten, die im
Zusammenhang mit der Immobilie entstehen, beispielsweise Grunderwerbssteuer,
Notar- und Grundbuchgebühren. Das benötigte Kapital setzt sich in aller
Regel aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen. Eigenkapital bezeichnet
dabei die Mittel, über die der Finanzierungsnehmer selbst verfügt, als
Fremdkapital werden die Mittel bezeichnet, die von Dritten, etwa im Rahmen
eines Hypotheken- oder eines Bauspardarlehens, zur Verfügung gestellt
werden. Zum Eigenkapital gehören zum Beispiel Bargeld, Spar- und
Bausparguthaben, Festgeld, Wertpapiere oder bereits vorhandener Grundbesitz
wie andere Immobilien oder Grundstücke. Im erweiterten Sinne zählt auch
bereits für das Bauvorhaben erworbenes Baumaterial zum

Eigenkapital.
Zudem werden die sogenannten Eigenleistungen zum Eigenkapital gezählt.
Eigenleistungen sind Leistungen, die der Finanzierungsnehmer selbst
erbringt, um somit die Kosten einzusparen, die entstehen würden, wenn er
Handwerker mit der Ausführung dieser Arbeiten beauftragen würde.
Üblicherweise setzten die Finanzierungsgeber einen bestimmten Anteil des
Finanzierungsbedarfs an Eigenkapital voraus, meist in Höhe von mindestens 20
Prozent der Kosten. Zudem sollte der Finanzierungsnehmer zusätzliche Kosten
wie beispielsweise die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt sowie die
Grundsteuer aus eigener Tasche bestreiten können. Prinzipiell gilt, dass der
Finanzierungsgeber umso günstigere Konditionen bietet, je höher der Anteil
des Eigenkapitals ist, da somit für ihn das Risiko sinkt. Grundsätzlich
besteht jedoch die Möglichkeit, eine

Baufinanzierung
auch ohne Eigenkapital zu realisieren, wobei dies meist mit deutlich höheren
Zinsen verbunden ist. Zudem gilt zu bedenken, dass bei einer
Vollfinanzierung ein weiteres Risiko droht. Kommt es dazu, dass der
Finanzierungsnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen kann oder die Immobilie
vor Ablauf des Darlehens veräußern muss und reicht der erzielte Verkaufpreis
nicht aus, um das Darlehen vollständig zu tilgen, muss die Restschuld im
Rahmen eines Ratenkredits zurückbezahlt werden, wenn kein Eigenkapital
vorhanden ist.

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