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Börsebegriffe mit K

März 25, 2008 Von: admin Kategorie: K Noch keine Kommentare →

Kapitalanlagegesellschaft:
Investmentgesellschaft. Eine KAG gibt an Anleger Investmentzertifikate aus und veranlagt das erhalten Geld in Wertpapiere. (Nach dem Prinzip der Diversifikation)

Kapitalberichtigung:
Ist eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Gesellschaftsvermögen. Daher erhalten die Anleger Berichtigungsaktíen, ohne einer zusätzlichen Einzahlung. (Bonusaktien, Gratisaktien)

Kapitalerhöhung:
Beschaffung von Eigenkapital durch Erhöhung des Grundkapitals. Den Aktionären werden junge Aktien zu einem festen Kurs, in einem bestimmten Verhältnis überlassen.

Kapitalherabsetzung:
Dabei wird das Grundkapital reduziert. (zB:  Um Verluste zu beseitigen). Wird meistens bei einer Sanierung vorgenommen.

Kapitalmarkt:
Geldmarkt. Ein Markt für langfristige Finazierungsmittel.

Kassageschäft:
Geschäftsabschluss und Erfüllung erfolgen zugleich.

Kassakurs:
Der Preis von gehandelten Wertpapieren am Kassamarkt.

Kassamarkt:
Terminmarkt. Das zeitliche Zusammenfallen von Erfüllung undGeschäftsabschluss.

Kaufoption:
Call

Kombinierter Auftrag:
Ist ein spezieller Auftrag beim Optionenhandel.

Kommunalbrief:
Darunter versteht man ein Forderungspapier, wo dessen Emissionserlös den Landern und Gemeinden zukommt.

Konversion:
Ist eine Umwandlung eines Forderungspapiers in ein anderes, allerdings mit veränderten Bedingungen.

Kostgeschäft:
Pensionsgeschäft. Der Besitzer (Pensionsgeber)von Vermögenswerten veräußert diese für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung an Dritte. (Pensionsnehmer)

Kredit für Wertpapiere
Zweckgebundener Kredit zum Kauf von Vermögenswerten.

Kupon:
Ist der Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapieres.

Kurs:
Börsekurs

Kurs Gewinn Verhältnis:
KGV. Dieser zeigt an, wie oft der Gewinn pro Aktie im Kurs enthalten ist, bzw. wie oft dieser Gewinn ausbezahlt werden muß, um den aktuellen Kaufpreis zu refinanzieren.

Kurszusatz:
Das ist eine Zusatzinformation zu den Börsekursen.