Börsebegriffe mit K
Kapitalanlagegesellschaft:
Investmentgesellschaft. Eine KAG gibt an Anleger Investmentzertifikate aus und veranlagt das erhalten Geld in Wertpapiere. (Nach dem Prinzip der Diversifikation)
Kapitalberichtigung:
Ist eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Gesellschaftsvermögen. Daher erhalten die Anleger Berichtigungsaktíen, ohne einer zusätzlichen Einzahlung. (Bonusaktien, Gratisaktien)
Kapitalerhöhung:
Beschaffung von Eigenkapital durch Erhöhung des Grundkapitals. Den Aktionären werden junge Aktien zu einem festen Kurs, in einem bestimmten Verhältnis überlassen.
Kapitalherabsetzung:
Dabei wird das Grundkapital reduziert. (zB: Um Verluste zu beseitigen). Wird meistens bei einer Sanierung vorgenommen.
Kapitalmarkt:
Geldmarkt. Ein Markt für langfristige Finazierungsmittel.
Kassageschäft:
Geschäftsabschluss und Erfüllung erfolgen zugleich.
Kassakurs:
Der Preis von gehandelten Wertpapieren am Kassamarkt.
Kassamarkt:
Terminmarkt. Das zeitliche Zusammenfallen von Erfüllung undGeschäftsabschluss.
Kaufoption:
Call
Kombinierter Auftrag:
Ist ein spezieller Auftrag beim Optionenhandel.
Kommunalbrief:
Darunter versteht man ein Forderungspapier, wo dessen Emissionserlös den Landern und Gemeinden zukommt.
Konversion:
Ist eine Umwandlung eines Forderungspapiers in ein anderes, allerdings mit veränderten Bedingungen.
Kostgeschäft:
Pensionsgeschäft. Der Besitzer (Pensionsgeber)von Vermögenswerten veräußert diese für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung an Dritte. (Pensionsnehmer)
Kredit für Wertpapiere
Zweckgebundener Kredit zum Kauf von Vermögenswerten.
Kupon:
Ist der Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapieres.
Kurs:
Börsekurs
Kurs Gewinn Verhältnis:
KGV. Dieser zeigt an, wie oft der Gewinn pro Aktie im Kurs enthalten ist, bzw. wie oft dieser Gewinn ausbezahlt werden muß, um den aktuellen Kaufpreis zu refinanzieren.
Kurszusatz:
Das ist eine Zusatzinformation zu den Börsekursen.
